Laut § 194 BauGB wird "[...] der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach dem rechtlichen Gegebenheiten [...] zu erzielen wäre.
Gutachtenerstellung für
•bebaute Grundstücke Wohnungs- und Teileigentum Ein- / Zweifamilienwohnhäuser Mehrfamilienwohnhäuser Geschäfts- und Gewerbeimmobilien gemischt genutzte Grundstücke
•Rechte und Belastungen Wohnungs- & Nießbrauchrechte Baulasten und Dienstbarkeiten
• unbebaute Grundstücke Land- & forstwirtschaftliche Grundstücke werdendes Bauland (z. B. Bauerwartungsland, Rohbauland)
Eine Ausfertigung des Gutachtens kann auf Wunsch auch in englischer Sprache erfolgen.