Laut § 194 BauGB wird "[...] der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach dem rechtlichen Gegebenheiten [...] zu erzielen wäre.

 

Gutachtenerstellung für

  • bebaute Grundstücke
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Ein- / Zweifamilienwohnhäuser
  • Mehrfamilienwohnhäuser
  • Geschäfts- und Gewerbeimmobilien
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • unbebaute Grundstücke
  • Land- & forstwirtschaftliche Grundstückewerdendes Bauland (z. B. Bauerwartungsland, Rohbauland)
  • Rechte und Belastungen
  • Wohnungs- & Nießbrauchrechte
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Beleihungswert für Banken

häufige Anlässe:

  • Vermögensübersicht
  • Ehescheidungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • steuerliche Angelegenheiten
  • Kauf oder Verkauf eines Gebäudes

 

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