Laut § 194 BauGB wird "[...] der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach dem rechtlichen
Gegebenheiten [...] zu erzielen wäre.
Gutachtenerstellung für
- Wohnungs-
und Teileigentum
- Ein- /
Zweifamilienwohnhäuser
- Geschäfts-
und Gewerbeimmobilien
- gemischt
genutzte Grundstücke
- unbebaute
Grundstücke
- Land-
& forstwirtschaftliche Grundstückewerdendes Bauland (z. B. Bauerwartungsland, Rohbauland)
- Rechte und
Belastungen
- Wohnungs-
& Nießbrauchrechte
- Baulasten
und Dienstbarkeiten
- Vermögensauseinandersetzungen
- Beleihungswert für Banken
häufige
Anlässe:
- Vermögensübersicht
- Ehescheidungen
- Erbauseinandersetzungen
- steuerliche Angelegenheiten
- Kauf oder
Verkauf eines Gebäudes